Lage
Zentrale Lage: Umgeben von Grünflächen, nahe Einkaufsmöglichkeiten, Kurpark unweit der Hochschule Hamm-Lippstadt.
Öffnungszeiten
Werktägige Öffnungszeiten von 08:30 – 16:30 Uhr an individuell abgestimmten Besuchstagen.
Leistungsangebot
Vielfältige Angebote: Betreuung, Aktivitäten, medizinische Pflege, eigener Fahrdienst. Alltagsaktivitäten, Gedächtnistraining, Kreativangebote, Singen, Spaziergänge, Ausflüge, Feste und mehr.
Finanzierungsgrundlagen
Kosten für Pflege und Betreuung
Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität) Aufwendungen für Hilfe im Rahmen der sozialen Betreuung Aufwendungen der für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Mahlzeiten, Reinigung, etc.
Fahrtkosten
Aufwendungen für die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück.
Investivkosten
Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und Einrichtungsgegenstände.
Die Vergütungsvereinbarungen werden zwischen den Pflegekassen, den Trägern der Sozialhilfe und dem Träger der Tagespflegeeinrichtung geschlossen.
(Quelle: „Wegweiser Tagespflege“ Landespflegeausschuss NRW)
Finanzierung der Investitionskosten
Die Investitionskosten werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit von den Kreisen und kreisfreien Städten als bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss übernommen. Dieser Zuschuss wird direkt von der Tagespflegeeinrichtung bei der jeweiligen Kommune beantragt.
Welche Kosten müssen Sie selbst tragen?
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen. Wird Ihnen jedoch zusätzliches Betreuungsgeld gewährt, können Sie dies zur Deckung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten einsetzen (s. o.).
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflege und des Transports zu bezahlen, müssen Sie diese selbst tragen. Gleiches gilt, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Die Investitionskosten werden Ihnen nur dann in Rechnung gestellt, wenn Ihnen kein Pflegegrad zuerkannt wurde oder wenn kein entsprechender Bescheid vorgelegt wird.
Ergänzende Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, der bewohnerorientierte Aufwendungszuschuss, das Betreuungsgeld sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Leistungen der Tagespflege vollständig zu finanzieren, ist eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem Fall ratsam. Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.
(Quelle: „Wegweiser Tagespflege“ Landespflegeausschuss NRW)