Tagespflege

Natürlich wird es nirgendwo so schön sein, wie zuhause. Doch manchmal führen besondere Umstände oder Alter dazu, die gewohnte Umgebung zu verlassen. In diesem Fall ist es wichtig, dass man sich darauf verlassen kann, in den richtigen Händen zu sein.
Ansprechpartner Tagespflege

Mike Tribgilla
Tagespflegeleitung

Tel: 02381 98281-10
tagespflege(at)drk-stift(dot)de

Am sozialen Leben teilhaben

„Auf andere Leute treffen, zusammen essen und abends zurück nach Hause – darauf freue ich mich!“ Die Tagespflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, den Tag in Gesellschaft außerhalb der eigenen vier Wände zu verbringen, denn sie ist das richtige Angebot, wenn die Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann und eine Pflege in einer stationären Einrichtung noch gar nicht nötig ist. Pflegebedürftige können die Tagespflege dann in einer Tagespflegestätte in Anspruch nehmen. Sie verbringen dort bis zu acht Stunden, wenn die Angehörigen sie zum Beispiel wegen Berufstätigkeit tagsüber nicht versorgen können. Die Tagespflege bietet Abwechslung, neue soziale Kontakte und unterstützt praktische Fähigkeiten. Gleichzeitig können Betroffene so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Zielgruppe

Wir sind eine bei allen Kassen zugelassene Tagespflegeeinrichtung für bis zu 14 Gäste täglich. Unsere Tagespflege unterstützt Menschen mit verschiedenen Erkrankungen, ermöglicht soziale Kontakte und entlastet Angehörige

Lage

Zentrale Lage: Umgeben von Grünflächen, nahe Einkaufsmöglichkeiten, Kurpark unweit der Hochschule Hamm-Lippstadt.

Öffnungszeiten

Werktägige Öffnungszeiten von 08:30 – 16:30 Uhr an individuell abgestimmten Besuchstagen.

Leistungsangebot

Vielfältige Angebote: Betreuung, Aktivitäten, medizinische Pflege, eigener Fahrdienst. Alltagsaktivitäten, Gedächtnistraining, Kreativangebote, Singen, Spaziergänge, Ausflüge, Feste und mehr.

Finanzierungsgrundlagen

Kosten für Pflege und Betreuung

Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität) Aufwendungen für Hilfe im Rahmen der sozialen Betreuung Aufwendungen der für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Mahlzeiten, Reinigung, etc.

Fahrtkosten

Aufwendungen für die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück.

Investivkosten

Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und Einrichtungsgegenstände.
Die Vergütungsvereinbarungen werden zwischen den Pflegekassen, den Trägern der Sozialhilfe und dem Träger der Tagespflegeeinrichtung geschlossen.

(Quelle: „Wegweiser Tagespflege“ Landespflegeausschuss NRW)

Finanzierung der Investitionskosten

Die Investitionskosten werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit von den Kreisen und kreisfreien Städten als bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss übernommen. Dieser Zuschuss wird direkt von der Tagespflegeeinrichtung bei der jeweiligen Kommune beantragt.

Welche Kosten müssen Sie selbst tragen?

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen. Wird Ihnen jedoch zusätzliches Betreuungsgeld gewährt, können Sie dies zur Deckung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten einsetzen (s. o.).

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflege und des Transports zu bezahlen, müssen Sie diese selbst tragen. Gleiches gilt, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Die Investitionskosten werden Ihnen nur dann in Rechnung gestellt, wenn Ihnen kein Pflegegrad zuerkannt wurde oder wenn kein entsprechender Bescheid vorgelegt wird.

Ergänzende Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, der bewohnerorientierte Aufwendungszuschuss, das Betreuungsgeld sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Leistungen der Tagespflege vollständig zu finanzieren, ist eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem Fall ratsam. Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.

(Quelle: „Wegweiser Tagespflege“ Landespflegeausschuss NRW)